Tennisplatz ist ab sofort zum Spielen freigegeben

 

Was bei uns normalerweise seit Anfang April möglich ist, ist aufgrund der Corona-Pandemie erst seit Donnerstag, den 07.05.2020 erlaubt.

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Tennis spielen - ist unter diversen Auflagen auf Außenanlagen wieder - freigegeben!

 

Deshalb ist unser Tennisplatz 1 ab sofort zum Spielbetrieb freigegeben. Dieser wurde unter den strengen Auflagen der Corona-Beschränkungen Anfang Mai in Eigenleistung fertig gestellt. Durch unser Bearbeitungsverfahren befindet er sich in einem ausgezeichneten Zustand. Ob und wann Platz 2 fertig gestellt wird, hängt von den Entscheidungen des DTB/WTV über den weiteren Verlauf des Meisterschaftsbetrieb am 11.05.2020 ab.

Wir haben die Anlage so vorbereitet, dass der Abstand bei den Sitzplätzen den erforderlichen Abstand haben. Leider dürfen die Umkleideräume und das Clubhaus in Moment nicht genutzt werden. Für die Benutzung der Stühle bitte ich Handtücher in entsprechender Größe vor dem Hinsitzen unterzulegen. Desinfektionsmittel für die Hände und Flächen stehen an den erforderlichen Stellen bereit. Bitte diese dementsprechend nach dem Spielen, wenn notwendig und erforderlich auch benutzen. Es ist auch eine Liste im Schaukasten ausgehängt, in der ihr euch bitte eintragt. Der Vorstand wird täglich die Anlage aufsuchen, um evtl. Sachen zu korrigieren oder aufzufüllen.

Achtet bitte auf die Einhaltungen. Weitere interessante Infos siehe nachfolgend oder dem Link zum WTV.

Hierzu einige Auszüge von der Internetseite des WTV und den entsprechenden Link dazu:

https://www.wtv.de/wtv-news/tennispl%C3%A4tze-nrw-ab-0705-freigegeben

Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):

„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“

Hier auch die Richtlinien des WTV:

Richtlinien für das Tennisspielen im Verein

 - Stand: 07.05.2020 -

Der Mindestabstand (1,5 Meter) zu anderen Personen muss zu jeder Zeit auf der Anlage eingehalten werden.

In der Verantwortung des Vereins:

> Corona-Beauftragte(n) zur Sicherstellung aller Vorschriften benennen

> Händewaschen mit Seife ermöglichen

> Ausschließlich Einweg-Papierhandtücher benutzen

> Desinfektionsmittel bereitstellen

> Toiletten zugänglich und reinhalten

> Die Spielerbänke/-stühle sind mit mind. 1,5 Meter Abstand zu positionieren

> Regelmäßige Leerung der Abfallkörbe

> Duschen und Umkleiden bleiben zunächst geschlossen, gültige gesetzliche Bestimmung

   beachten. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen         

   gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.

In der Verantwortung der Spieler und Trainer:

> Bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben

> Tennissachen getrennt vom Spielpartner ablegen

> Kein Handshake

> Eigenes sauberes Handtuch (z.B. als Unterlage fürs Sitzen, Schweiß abwischen)

Viel Spaß beim Tennis spielen und „Bleibt gesund“.

Gruß

Der Vorstand