Gemäß § 8 der Satzung des Bürgerverein Eissen e.V. besteht der Vorstand des Vereins aus 6 Personen die für eine Amtszeit von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten für die kein Beschluss der Mitgliederversammlung nötig ist.
Zusätzlich zum von der Mitgliedersammlung des Vereins gewählten Vorstand gibt es einen erweiterten Vorstand, in den jeder Verein ein, Vereine über 100 Mitglieder zwei, Mitglieder entsenden dürfen, die auch Mitglied im Bürgerverein sein müssen. Der erweiterte Vorstand dient der Koordinierung von Veranstaltungen des Jahres und darf bei Baumaßnahmen an der Hüssenberghalle mitberaten.